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Reisen nach Maß

Frequently Asked Questions

   

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Was muss ich bei der Einreise nach Australien beachten?

 

Bei der Einreise nach Australien gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten.

Sollten Sie während Ihrer Reise Medikamente benötigen, müssen Sie diese angeben und eine ärztliche Verordnung vorlegen.

Australien hat sehr strenge Regeln für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Nahrungsmittel.
Einen Überblick über die australischen Einfuhrbestimmungen finden Sie beim:

australischen Quarantänedienst

hier ein Auszug :

Australische Biosicherheit

Durch das Einführen von lebenden Tieren und Pflanzen, pflanzlichem Material sowie tierischen Erzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus dem Ausland könnten einige der gefährlichsten Schädlinge und Krankheiten der Welt nach Australien gelangen. Dies hätte verheerende Folgen für unsere bedeutende Landwirtschaft, unsere Tourismusindustrie und unsere einzigartige Umgebung.

Das Department of Agriculture, Fisheries and Forestry (DAFF) übernimmt zusammen mit anderen Behörden, der Industrie und dem Staat eine zentrale Rolle bei dem Erhalt einer einwandfreien und unbedenklichen Lebensmittelversorgung in Australien – sowohl im Inland als auch im Ausland. Das Biosicherheitssystem in Australien schützt die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, indem es das Risiko verringert, dass unerwünschte Schädlinge und Krankheiten nach Australien eingeführt werden. Da alle von einem stabilen Biosicherheitssystem profitieren, sollte jeder seinen Beitrag leisten.

Deklarieren Sie es

Vor der Ankunft in Australien erhalten Sie eine Passagierankunftskarte. Hierbei handelt es ich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Zum Deklarieren von mitgebrachten Lebensmitteln, pflanzlichem Material oder tierischen Erzeugnissen müssen Sie JA ankreuzen. Sie können diese deklarierten Gegenstände mit in den Abfertigungsraum nehmen, wo diese von einem DAFF-Beamten überprüft werden.

Alternativ können Sie Lebensmittel, pflanzliches Material oder tierische Erzeugnisse bei Ihrer Ankunft auch in die Quarantäne-Abfallbehälter im Flughafengebäude entsorgen.

Bei Ankunft wird Ihr Gepäck möglicherweise durchleuchtet, von einem Spürhund abgesucht oder von einem DAFF-Beamten inspiziert. Falls Sie bestimmte Gegenstände, die ein Risiko für die Biosicherheit darstellen, nicht angeben oder entsorgen oder Falschangaben machen:

werden Sie dabei ertappt müssen Sie möglicherweise eine sofortige Geldstrafe von A$340 zahlen, oder
könnten strafrechtlich verfolgt werden, eine Geldstrafe von A$ 66.000,- zahlen müssen, sowie eine 10-jährige Haftstrafe und einen Eintrag im Vorstrafenregister riskieren.

Sie werden nicht bestraft, wenn Sie alle Gegenstände angeben, selbst wenn diese nicht nach Australien eingeführt werden dürfen.

Wichtige Informationen für inländische Reisende auf internationalen Flügen:

Wenn Sie Lebensmittel oder andere Gegenstände mit sich führen, die ein Biosicherheitsrisiko darstellen, müssen Sie einem DAFF Beamten
eine Quittung oder ein anderes Dokument vorlegen, das nachweist, dass das Produkt australischen Ursprungs ist. Wenn Sie keinen Nachweis vorlegen können, werden Ihre Gegenstände beschlagnahmt. Bitte beachten Sie, dass in einigen Bundesstaaten die Einfuhr von frischem Obst aus anderen Teilen Australiens verboten ist.

Bei Ankunft

Die folgende Auflistung an Gegenständen, die Sie bei der Einreise angeben müssen, ist nicht vollständig. Oft werden Ihnen die deklarierten Gegenstände nach der Inspektion zurückgegeben.

Einige davon können mit einer Einfuhrgenehmigung (ausgestellt durch DAFF vor Ihrer Ankunft) oder nach Behandlung in Australien zur Einfuhr zugelassen werden. (Dafür fallen evtl. Gebühren und Kosten an). Alternativ können diese auch in die Quarantäne-Abfallbehälter im Flughafengebäude entsorgt werden.

Lebensmittel

  • Lebensmittel und Snacks von Fluggesellschaften
  • kommerziell zubereitete, gekochte und rohe Lebensmittel und Zutaten
  • getrocknetes Obst und Gemüse
  • Fertignudeln und –reis
  • abgepackte Mahlzeiten
  • Kräuter und Gewürze
  • Heilmittel aus Kräutern und traditionelle Heilmittel, Arzneien, Stärkungsmittel, Kräutertees
  • Knabbergebäck

Milch- und Eiprodukte

  • Säuglingsfertignahrung (nur wenn ein Kind mitreist)
  • Milchprodukte (frisch und in Pulverform) einschließlich Milch, Käse und 'milchfreie' Kaffeeweißer
  • Käse – muss kommerziell zubereitet und verpackt sein und aus Ländern stammen, die frei von Maul- und Klauenseuche sind
  • alle ganzen, getrockneten Eier und solche in Pulverform, und Eiprodukte wie Mayonnaise
  • Eiprodukte einschließlich Nudeln und Pasta, die nicht kommerziell erzeugt sind

Tierische Erzeugnisse

  • Fleisch, darunter frisches, getrocknetes, eingefrorenes, gekochtes, geräuchertes, gepökeltes Fleisch oder Fleischkonserven – von allen Tierarten
  • Wurstwaren, Salami und Fleisch in Scheiben
  • Fisch und andere Meeresfrüchte
  • Tierfutter – einschließlich Dosenfutter und Rohhautsnacks
  • Artikel aus Rohhaut und Kunstgewerbegegenstände einschließlich Trommeln

Samen und Nüsse

  • Körnergetreide, Popcorn, rohe Nüsse, Kiefernzapfen, Vogelfutter, unbekannte Samen, einige kommerziell verpackte Samen und Ornamente einschließlich Samen

Frisches Obst und Gemüse

  • sämtliches frisches und eingefrorenes Obst und Gemüse

Pflanzliches Material

  • Tee mit Samen, Obstschalen (z.B. Zitrus- und Apfelschale)
  • und Obststücken
  • Arzneien und Heilmittel, die Kräuter, Samen, Rinde, Pilze und getrocknetes pflanzliches Material enthalten
  • frische oder getrocknete Blumengestecke und Potpourri
  • getrocknete Kräuter oder Blätter
  • Kunsthandwerk – einschließlich Kränze und Weihnachtsschmuck –, das Samen, rohe Nüsse, Mais, Kiefernzapfen, Weinreben, Rinde, Moos, Stroh oder anderes pflanzliches Material enthält
  • Holzartikel mit Rinde oder Anzeichen dafür, dass Insekten
  • vorhanden sind

Lebende Tiere und tierische Produkte

  • alle Säugetiere, Vögel, Vogeleier und –nester, Fische, Reptilien, Amphibien und Insekten
  • Federn, Knochen, Hörner, Stoßzähne, Wolle und Tierhaare
  • Häute, Felle und Pelze
  • Ausgestopfte Tiere und Vögel (Tierpräparationszertifikat erforderlich – einige sind möglicherweise wegen Artenschutzgesetzgebung verboten)
  • Muschelschalen und Korallen (einschließlich Juwelen und Andenken)
  • Bienenprodukte einschließlich Honig, Bienenwachs und Honigwaben
  • gebrauchte Geräte zur Tierhaltung einschließlich tierärztlicher Geräte und Medizin, Scher- oder Fleischverarbeitungswerkzeuge, Sattel- und Zaumzeug und Tier- oder Vogelkäfige

Sonstige Gegenstände

  • biologische Proben einschließlich Gewebekulturen
  • Handwerk- und Hobby-Artikel aus tierischem oder pflanzlichem Material
  • gebrauchte Sport- und Campingausrüstung einschließlich Zelte, Schuhwerk, Wanderstiefel, Golfausrüstung und Fahrräder (müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie sauber und frei von Erdreich-Verschmutzungen sind)
  • gebrauchte Wasserfahrzeuge oder Angelausrüstung einschließlich Angelruten und Netze, Kajaks, Paddel und Schwimmwesten

 

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